Die Insassenunfallversicherung schützt alle berechtigten Insassen eines Fahrzeugs, also Fahrer und Mitfahrer, gegen die Folgen eines Unfalls. Wer den Unfall verursacht hat, ist unerheblich.
Der Schutz besteht jedoch nur in Höhe der im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssummen für die einzelnen Leistungsarten, insbesondere für Invalidität und Todesfall.
Die Leistungen werden als einmalige Kapitalzahlung (bei Invalidität oder Tod) oder als Unfallrente, Tagegeld bzw. Krankenhaustagegeld gezahlt. Die Auszahlung erfolgt entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen, unabhängig von der tatsächlichen Schadenshöhe.
Bei mehreren betroffenen Insassen wird die Zahlung ggf. anteilig aufgeteilt.
Die Insassenunfallversicherung ist nicht mit der Fahrerschutzversicherung zu verwechseln.