hello world!
hello world!
- Personen, die zu Fuß gehen (§ 25 StVO) / Abgrenzung: Keine Fahrzeuge im Sinne der StVO.
- Personen mit nicht-motorisierten besonderen Fortbewegungsmitteln (z. B. Rollstuhl, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrrad, Inline-Skates, Rollschuhe, Skateboard (siehe hierzu BGH, Urt. v. 19.03.2002, Az. VIZR 333/00 ).
- Schiebende von Fahrrädern, Mopeds, Krafträdern, Handkarren.
- Für alle gelten die Vorschriften des Fußgängerverkehrs (§ 24 Abs. 1, § 25 StVO).
Zurück zur Übersicht
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner