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Messfoto

Informationen
03.08.2026

Ein Messfoto (§ 63c StVG) ist eine im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen mit technischen Geräten angefertigte Einzelaufnahme, die das Fahrzeug und in der Regel auch den Fahrer zeigt und den festgestellten Verkehrsverstoßes dokumentiert (z. B. Geschwindigkeitsmessung, Rotlichtüberwachung) (vgl. OLG Stuttgart, Beschl.v. 26.08.2002, Az. 1 Ss 230/02.

 Es dient als Beweismittel im Ordnungswidrigkeitenverfahren und wird dem Augenscheinsbeweis zugeordnet, da es dem Gericht die mittelbare Sinneswahrnehmung eines in der Vergangenheit liegenden Vorgangs ermöglicht (Fotografie von Kennzeichen, Fahrzeugtyp, ggf. Fahrer sowie Angabe von Ort und Zeit des Verstoßes).

Messfotos werden ausschließlich von denjenigen Personen angefertigt, die im Verdacht stehen, eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben; sie sind Grundlage für die Identifizierung des Fahrzeugführers und die Sachverhaltsaufklärung im Bußgeldverfahren

Dabei zielt Maßnahme nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes besteht. Andere Personen dürfen gemäß § 100h III StPO nur betroffen sein, wenn dies unvermeidbar ist. (BVerfG, Beschl.v. 05.07.2010, Az. 2 BvR 759/10).

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Dr. Wolf-Henning Hammer

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