Keine Mithaftung trotz Überschreitens der Richtgeschwindigkeit
...überschritten und damit die Betriebsgefahr erhöht habe, änderte nichts daran. Hinter diesen groben Verstoß trete nicht nur die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs, sondern auch eine etwaige unfallkausale Überschreitung der Richtgeschwindigkeit...