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Vergehen

Informationen
17.04.2026

Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. (§12 Abs. 2 StGB)

Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht. (§12 Abs. 3 StGB)

s.a. Verbrechen

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Dr. Wolf-Henning Hammer

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