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Lenkzeit

Informationen
20.03.2026
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Lenkzeit bezeichnet ausschließlich die Zeit, in der das Fahrpersonal das Fahrzeug tatsächlich lenkt.

Sie ist durch die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und die Fahrpersonalverordnung (FPersV) geregelt. Die Begrenzung der Lenkzeit dient speziell dem Schutz vor Übermüdung und der Verkehrssicherheit.

Die tägliche Lenkzeit darf grundsätzlich neun Stunden nicht überschreiten und kann höchstens zweimal pro Woche auf zehn Stunden verlängert werden.

Die wöchentliche Lenkzeit ist auf 56 Stunden, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen auf 90 Stunden begrenzt.

Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine 45 minütige Pause eingelegt werden.

Wird die Pause geteilt, müssen die Teile mindestens 15 min und 30 min betragen.

Es ist nicht zulässig, länger als 4,5 Stunden am Stück zu fahren. Dies gilt auch dann, wenn die Tageslenkzeit von 9 Stunden nicht überschritten wird.

Wie wirken Pausen sich auf die Lenkzeit aus?

LenkzeitEffekt
Tageslenkzeit (9/10 h)bleibt gleich – Pausen verlängern sie nicht
4,5‑Stunden‑RegelPause „setzt“ die 4,5‑Stunden‑Grenze zurück
Gesamtlenkzeit Woche (56 h)bleibt unverändert
Gesamtlenkzeit 2 Wochen (90 h)bleibt unverändert
RechtskonformitätPause verhindert Pflichtverstoß nach 4,5 h

Die Lenkzeit ist ein Teil der Arbeitszeit, aber nicht mit ihr identisch.

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Ansprechpartner

Dr. Wolf-Henning Hammer

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