Ordnungswidrigkeitenverfahren
...Ist eine Handlung zugleich Straftat und Ordnungswidrigkeit, geht das Strafrecht vor (§ 21 OWiG). Das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist damit ein eigenständiges, von den Strafverfahren abzugrenzendes Verfahren zur Ahndung geringfügiger Gesetzesverstöße, Typische...